Bundesverfassungsgericht-Beschluss vom 08.12.2021 betreffend Veranlagungsjahr 2007

Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Der BGH hat mit Beschluss vom 22.10.2025 entschieden, dass der faktische Geschäftsführer zur Abgabe der Vermögensauskunft herangezogen werden kann, wenn der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nur angeben kann, dass er zur Erteilung von Auskünften zu dem zu offenbarenden Vermögen nicht in der Lage ist, weil er die ihm als gesetzlichem Vertreter übertragenen Aufgaben nicht ausführe, keine Kenntnisse über die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens habe und Auskünfte allein eine andere Person erteilen könne.

(vgl. BGH, Beschluss v. 22.20.2025, Az. I ZB 47/25, RFamU 2026, 27 mit Bespr. d. Prof. Dr. Philipp Maume)